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HINWEIS

zur Herstellungserlaubnis:
Seit Januar 2009 verfügt TICEBA über die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde zur Herstellung von Gewebe als Ausgangsstoff menschlichen Ursprungs für die Herstellung von Arzneimitteln gemäß § 20 b und § 20 c Arzneimittelgesetz: Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung von Gewebe oder Gewebezubereitungen.

Herstellungserlaubnis


TICEBA verfügt über eine Herstellungserlaubnis gemäß § 20 b und § 20 c des Arzneimittelgesetzes (Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung von Gewebe oder Gewebezubereitungen) in Übereinstimmung mit den maßgebenden europäischen Richtlinien.

manufacturing-license Alle beschriebenen Tätigkeiten werden von TICEBA in Übereinstimmung mit den maßgebenden europäischen und deutschen Vorschriften unter Einhaltung der hohen Standards der Guten fachlichen Praxis (GMP - Good Manufacturing Practice) durchgeführt.

Unter diesen strengen Bedingungen können Ihre eingelagerten Hautzellen im Bedarfsfall als Ausgangstoff zur Herstellung eines autologen (vom Patienten selbst stammenden) Arzneimittels eingesetzt werden.

NEWS

TICEBA erhält SME Status der EMA. Weiter »
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Nächste Veranstaltung:
29. - 31. Mai 2012, ECOPRAM - European Congress on Preventive, Regenerative and Anti-Aging Medicine, Istanbul (Türkei). Vortragsthema: "Autologous pluripotent mesenchymal stem cells from the skin". Stand: 12. Weiter »

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"Wir beraten Sie gerne persönlich", Dr. Christoph Ganss:
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