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HINWEIS

zur Herstellungserlaubnis:
Seit Januar 2009 verfügt TICEBA über die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde zur Herstellung von Gewebe als Ausgangsstoff menschlichen Ursprungs für die Herstellung von Arzneimitteln gemäß § 20 b und § 20 c Arzneimittelgesetz: Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung von Gewebe oder Gewebezubereitungen.

SICHERHEIT


Sicherheit nimmt bei TICEBA einen hohen Stellenwert ein. Zum einen orientieren wir uns an Deutsche und Europäische Normen und Gesetzen. Zum anderen trägt unser effektives Qualitätsmanagement, das moderne Labor mit neuester Technologie sowie unsere jahrelange Erfahrung zur Sicherheit Ihrer Stammzellen bei.

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Unsere Organisationsstruktur gewährleistet ein effektives Zusammenwirken aller Mitarbeiter und trägt damit zur Sicherstellung der geforderten Qualität bei. Unser Hauptaugenmerk legen wir dabei auf größtmögliche Flexibilität und guten Service, wodurch wir unsere qualitativ hochwertige biologische Vorsorgeleistung "Back-up" anbieten können. Des Weiteren trägt ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess zur Optimierung der Wirksamkeit unseres Qualitätsmanagements bei. Dies ist der Grundstein unserer hohen Kundenzufriedenheit.

NEWS

TICEBA erhält SME Status der EMA. Weiter »
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Nächste Veranstaltung:
29. - 31. Mai 2012, ECOPRAM - European Congress on Preventive, Regenerative and Anti-Aging Medicine, Istanbul (Türkei). Vortragsthema: "Autologous pluripotent mesenchymal stem cells from the skin". Stand: 12. Weiter »

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"Wir beraten Sie gerne persönlich", Dr. Christoph Ganss:
+49 (0)6221.718 33 0