• Deutsch (DE-CH-AT)
  • English (United Kingdom)

HINWEIS

zur Herstellungserlaubnis:
Seit Januar 2009 verfügt TICEBA über die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde zur Herstellung von Gewebe als Ausgangsstoff menschlichen Ursprungs für die Herstellung von Arzneimitteln gemäß § 20 b und § 20 c Arzneimittelgesetz: Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung von Gewebe oder Gewebezubereitungen.
Back-up

Back-up

Lehnen Sie sich zurück und erfahren Sie in nur 3 Minuten wie unsere einzigartige biologische Lebensversicherung funktioniert.

Licht aus, Spot an!

(We) Back-up Your Life!

News

News

TICEBA stellt Antrag für die Erweiterung der Herstellungserlaubnis nach § 20 b und § 20 c für die Anreicherung und Aufreinigung von mesenchymalen pluripotenten Stammzellen aus der Zellkultur.

Wir danken TICEBA

Wir danken TICEBA

Dank der Vorsorgeleistung von TICEBA blickt unsere ganze Familie sicher in die Zukunft. Unsere Stammzellen sind in der Gewebebank in Heidelberg gut aufbewahrt.

TICEBA informiert

TICEBA informiert

Vom 22. - 24. September 2011 wird TICEBA am 32. Annual Meeting der International Society for Dermatologic Surgery (ISDS) in Heidelberg teilnehmen.

Besuchen Sie uns doch an unserem Stand!

Frontpage Slideshow | Copyright © 2006-2010 JoomlaWorks, a business unit of Nuevvo Webware Ltd.
homepic_left homepic_right

NEWS

TICEBA erhält SME Status der EMA. Weiter »
TICEBA jetzt auf Facebook. Weiter »
Nächste Veranstaltung:
06. - 10. März 2012, CeBIT, Hannover (Deutschland), Stand A50/1, Halle 8. Weiter »

NEWSLETTER

INFORMATIONEN

Fordern Sie jetzt kostenlos alle Informationen bei uns an.

BERATUNG

"Wir beraten Sie gerne persönlich", Dr. Christoph Ganss:
+49 (0)6221.718 33 0